Nach der BestattungGerade nach einer Bestattung beginnt die schwierigste Zeit. Zur Trauer kommt hinzu, daß man jetzt sämtliche Erledigungen, wie Abmeldungen laufender Abonnements, Versicherungen, etc. zu erledigen hat bzw. neu beantragen muss. Damit es Ihnen etwas leichter fällt haben wir für Sie die wichtigsten Erledigungen zusammengestellt. UnfallversicherungWenn der Verstorbene eine Unfallversicherung abgeschlossen hatte, so muss im Falle eines Unfalltodes zusätzlich zur Sterbeurkunde eine ärztliche Bescheinigung der Todesursache erbracht werden, sowie, falls möglich, eine Kopie der Freigabe der Staatsanwaltschaft. Privathaftpflicht und RechtschutzversicherungDen Hinterbliebenen entsteht durch den Tod des Versicherungsnehmers keine Beeinträchtigungen im Bezug auf Ihre Versicherungsverhältnisse. Die Versicherung ist über den Todesfall zu informieren, damit die Verträge auf den Ehepartner übertragen werden können, Kopie der Sterbeurkunde beilegen. Bei Alleinstehenden läuft der Versicherungsvertrag automatisch aus. Hausrat- und GebäudeversicherungBei der Hausratversicherung geht der Versicherungsschutz auf die Erbengemeinschaft KFZ - VersicherungWird eine Umschreibung des Kfz-Versicherungsvertrages vorgenommen, so kann der Schadensfreiheitsrabatt anrechenbar übernommen werden. Eine Kündigung des Vertrages darf jedoch beim Verkauf des Fahrzeuges nicht vergessen werden! Prämien, die zuviel bezahlt worden sind, werden den Hinterbliebenen zurückerstattet. Kreditinstitute - BankenAuch Ihrer Bank oder Sparkasse sollten Sie eine Mitteilung machen, wenn der Kontoinhaber verstorben ist. Solche Vollmachten werden in der Regel so gestaltet, daß Sie "über den Tod des Kontoinhabers hinaus" gelten. Wenn keine Vollmachten bestehen, können Sie die Kosten, die mit dem Tod zusammen hängen, vom Konto bezahlen. Das Kreditinstitut verlangt dann die Vorlage der Rechnungen. MietvertragWenn der Verstorbene in einer Mietwohnung lebte, so wird durch seinen Tod das Mietverhältnis nicht beendet! RundfunkDie Gebühreneinzugszentrale (GEZ) ist für die Erhebung der Rundfunkgebühren zuständig. Bei der GEZ müssen Sie die Geräte abmelden, wenn der Haushalt des Verstorbenen aufgelöst wird oder ummelden, wenn der Haushalt durch Hinterbliebene weiter geführt wird. Vordrucke für das Ab- oder Ummelden erhalten Sie bei allen Banken und Sparkassen. AbonnementsAbonnements sind immer schriftlich mit einer Kopie der Sterbeurkunde zu kündigen! In manchen Fällen bekommen Sie Vorauszahlungen zurück erstattet. VereineVereinsmitgliedschaften enden automatisch mit dem Tod des Mitgliedes. Es ist jedoch auch hier ratsam, daß die Hinterbliebenen den Tod ihres Angehörigen dem Verein mitteilen. GrabpflegeEine gepflegte Ruhestätte ist Ausdruck der Wertschätzung der Hinterbliebenen für den Verstorbenen. Wenn Sie nicht die Möglichkeit haben, die Grabpflege selbst durchzuführen, so beauftragen Sie damit eine Friedhofsgärtnerei. Die Gärtnerei gewährleistet Ihnen zu jeder Jahreszeit ein gepflegtes schönes Grab. SteinmetzZu unserer Kultur gehört es, unseren Verstorbenen ein Grabmal zu erstellen. Dabei sollte man auf das Material und die Gesamtgestaltung achten. Die Steinmetze wissen über die Friedhöfe Bescheid, über die Höhe, Breite und Stärke eines Steines und ob dort auch Grabumrandungen zugelassen sind. Die Kosten des Steinmetzes werden von den Finanzämtern als Bestattungskosten anerkannt. Vorsicht bei Rechnungen!Immer wieder kommt es vor, dass skrupellose Geschäftemacher sich Opfer auswählen, in deren Familie jemand verstorben ist. Die Betrüger bekommen durch das Lesen von Traueranzeigen die Adresse der betroffenen Familien. Dann senden sie Waren oder Rechnungen oder Nachnahmesendungen an diese Adresse. | | ![]() wichtige Erledigungen ![]() Nicht vergessen ![]() Versicherungsordner ![]() wichtige Papiere ![]() Banken ![]() nicht zu lange warten ![]() Mietvertrag ![]() Rundfunk ![]() Abonements ![]() Grabpflege ![]() |
Gerd Müller Bestattungen - Ihr Bestatter in Berlin (030) 344 43 83










