Ansprüche

Neben der emotionalen Belastung entstehen finanzielle Fragen. Viele Hinterbliebene wissen nicht, welche staatlichen Leistungen ihnen zustehen.

01

Sterbegeld

Die gesetzliche Rentenversicherung zahlt ein einmaliges Sterbegeld an die Hinterbliebenen. Derzeit (2024) beträgt es 2.274 €. Anspruchsberechtigt sind Ehegatten, eingetragene Lebenspartner, Kinder und Eltern. Wir übernehmen die Antragstellung bei der Deutschen Rentenversicherung.

02

Witwen-/Witwerrente

Ehegatten und eingetragene Lebenspartner haben Anspruch auf Witwen-/Witwerrente. Die Höhe richtet sich nach den Rentenanwartschaften des Verstorbenen. Die Rente wird befristet gezahlt (zunächst 3 Monate), bei Erfüllung bestimmter Voraussetzungen (Alter, Kindererziehung) lebenslang.

03

Waisenrente

Kinder unter 18 Jahren (bei Ausbildung bis 27) erhalten Waisenrente. Halbwaisenrente beträgt ca. 10% der Rente des Verstorbenen, Vollwaisenrente ca. 20%. Die Rentenversicherung prüft automatisch, sofern der Anspruch im Sterbefall bekannt ist.

04

Erziehungsrente

Junge Witwen und Witwer, die ein gemeinsames Kind erziehen, erhalten zusätzlich zur Witwenrente eine Erziehungsrente bis zum 3. Lebensjahr des Kindes (manchmal länger). Das ermöglicht die Konzentration auf die Kinder ohne finanziellen Druck.

05

Übergangsgeld und weitere Leistungen

Sozialhilfe / Grundsicherung: Hinterbliebene in Bedürftigkeit haben möglicherweise Anspruch auf ergänzende Hilfe. Betriebliche Hinterbliebenenversorgung: Prüfen Sie Arbeitgeberverträge. Private Lebensversicherung: Auszahlung an Begünstigte, oft steuerfrei. Unfallversicherung: Bei Unfalltod zusätzliche Leistungen.

Fristen und Anträge

  • Sterbegeld: automatisch bei Meldung, keine gesonderte Antragstellung nötig
  • Witwen-/Witwerrente: Antrag bei Deutscher Rentenversicherung, Frist 6 Monate
  • Waisenrente: automatisch bei bekanntem Kind, sonst Antrag stellen
  • Private Versicherungen: unverzüglich mit Sterbeurkunde melden
  • Sozialhilfe: Antrag beim örtlichen Sozialamt

Haben Sie Anspruch?

Wir übernehmen die Antragstellung bei Rentenversicherung, Versicherungen und Behörden.

Beratung anfragen