Rechtliches

Ein Erbfall wirft viele rechtliche Fragen auf. Wir geben einen Überblick über das Wichtigste – ohne Juristendeutsch.

01

Testament oder Erbvertrag

Ein handschriftliches Testament (holographisches) muss vollständig von Hand geschrieben und unterschrieben sein. Ein notarielles Testament ist sicherer und vermeidet spätere Zweifel. Ein Erbvertrag ist bindender, aber auch unflexibler – er kann nur gemeinsam geändert werden.

Tipp: Wir empfehlen die hinterlegung beim Amtsgericht, um Verlust oder Zweifel auszuschließen.

02

Gesetzliche Erbfolge

Ohne Testament gilt die gesetzliche Erbfolge: Ehegatten und Kinder erben zu gleichen Teilen. Enkel treten nur ein, wenn ihr Elternteil bereits verstorben ist. Lebenspartner (eingetragene Partnerschaft) werden wie Ehegatten behandelt. Bei Trennung ohne Scheidung besteht weiterhin Erbrecht.

03

Pflichtteil

Kinder und Ehegatten haben Anspruch auf den Pflichtteil – die Hälfte des gesetzlichen Erbanteils. Wer sein Erbe ausschlagen möchte, muss das binnen 6 Wochen beim Nachlassgericht erklären. Die Ausschlagung ist unwiderruflich.

04

Berliner Testament

Ehepaare können gegenseitig als alleinige Erben einsetzen und die Kinder erst nach dem zweiten Tod berücksichtigen. Das schützt den überlebenden Partner, kann aber zu Konflikten mit den Kindern führen. Kinder haben trotzdem Pflichtteilanspruch gegen den erstversterbenden Ehegatten.

05

Erbschein beantragen

Der Erbschein bescheinigt, wer Erbe ist. Er wird beim Nachlassgericht (Amtsgericht) beantragt. Kosten: ca. 100 € bis 300 € je nach Nachlasswert. Banken, Grundbuchämter und Versicherungen verlangen ihn meist für die Abwicklung.

06

Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung

Diese Unterlagen sind für den Lebenden wichtig – nicht für den Erbfall. Eine Vorsorgevollmacht bestimmt, wer im Krankheitsfall Entscheidungen trifft. Eine Patientenverfügung dokumentiert den Willen zu medizinischen Maßnahmen. Beides sollte beim Hausarzt und bei Vertrauenspersonen hinterlegt sein.

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